Wichtige Information zur elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V

- Wechsel des Dienstleisters für die elektronische Daten- und Papierannahme -

Seit dem 01.07.2025 ist der Dienstleister CONDATESTA GmbH & Co. KG, Leipzig mit der

  • Daten- und Papierannahme (rechnungsbegründende Unterlagen) und
  • Abrechnung (Rechnungsprüfung)

der Rechnungen aus den Leistungsbereichen

  • Häusliche Krankenpflege (HKP) und
  • Außerklinische Intensivpflege (AKI)

beauftragt.


Somit gehen die damit einhergehenden Aufgaben für die o.g Leistungsbereiche komplett auf die CONDATESTA über. Für den Bereich der Haushaltshilfe gilt der nachfolgende Hinweis.

Besonderer Hinweis für den Bereich Haushaltshilfe (HHH):
Es gilt zu beachten, dass die Übermittlung der elektronischen Abrechnungsdaten an die CONDATESTA GmbH & Co. KG zu erfolgen hat. Bei der Übermittlung der rechnungsbegründenden Unterlagen (Papier) sind die bisherigen Verfahrenswege einzuhalten.

Um für alle Beteiligten den Umstieg auf den neuen Dienstleister CONDATESTA GmbH & Co. KG so komplikationslos wie möglich zu gestalten, haben wir hier für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

A. Kontaktdaten CONDATESTA
B. Kostenträgerdatei KNAPPSCHAFT
C. Umstiegshilfe
D. FAQ