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DAVASO | Aufgaben

Welche Aufgaben übernimmt DAVASO GmbH konkret?

Seit dem 01.07.2025 ist die DAVASO für die Abrechnung nach § 302 SGB V für den Leistungsbereich

·         Krankentransportleistungen

zuständig. Dazu gehört die

                                                                                                                                    

·         Annahme der elektronischen Abrechnungsdaten

·         Annahme der Papierbelege und ggf. Papierrechnungen

·         Rechnungsbearbeitung und

·         Support/Kommunikation mit Leistungserbringern

 

Zuständigkeit

Wie lange ist die KNAPPSCHAFT für Anfragen zu elektronischen Abrechnungen aus
dem Leistungsbereich Krankentransportleistungen zuständig?

Die DAVASO übernimmt seit dem 1. Juli 2025 vollumfänglich die Abrechnung nach § 302 SGB V (Krankentransportleistungen) für die KNAPPSCHAFT. Daher sind - auch für Abrechnungsfälle vor dem 1. Juli 2025 - sämtliche Dateien und Unterlagen für die Fahrkostenabrechnung z.B. Sachstandsanfragen, Einsprüche, Nachberechnungen, Zuzahlungsnachforderungen oder Ermächtigungserklärungen direkt an die DAVASO zu richten. Die KNAPPSCHAFT kann wegen der Umstellung auf den neuen Dienstleister diese Unterlagen nicht mehr annehmen und verarbeiten. 

 

Datenlieferung/
Zuständigkeit

Ich habe nach dem 01.07.2025 noch eine Datei zur BITMARCK geschickt.

Was kann ich tun?

Möglichkeit 1: Datei zu BITMARCK, Papier zur KNAPPSCHAFT

Sofern noch nicht erhalten, werden Sie von der KNAPPSCHAFT Nachricht bekommen, dass die Daten und das Papier falsch adressiert wurden.

Die KNAPPSCHAFT wird die Papierbelege an den Absender der Daten zurückschicken. Warten Sie daher den Eingang des Papiers ab.

Ihre elektronischen Daten werden nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet. Aus technischen Gründen kann die elektronische Datei nicht zurückgeschickt werden.

Erzeugen Sie daher nach Eingang des Papiers eine neue elektronische Abrechnung und übermitteln Daten und Papier zu DAVASO.

 

GANZ WICHTIG

Prüfen Sie, ggfs. zusammen mit Ihrem Softwareanbieter, ob die aktuellste Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT genutzt wird!

 

Möglichkeit 2: Datei ->BITMARCK, Papier -> DAVASO

Sofern noch nicht erhalten, werden Sie von der KNAPPSCHAFT Nachricht bekommen, dass die Daten falsch adressiert wurden.

Ihre elektronischen Daten werden nicht weitergegeben oder weiterverarbeitet.

Aus technischen Gründen kann die elektronische Datei nicht zurückgeschickt werden.

Erzeugen Sie daher eine neue elektronische Abrechnung und übermitteln Daten zu DAVASO.

 

 

GANZ WICHTIG

Prüfen Sie, ggfs. zusammen mit Ihrem Softwareanbieter, ob die aktuellste Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT genutzt wird!

 

Datenlieferung

Was passiert mit elektronischen Datenlieferungen aus dem Bereich KRANKENTRANSPORTLEISTUNGEN,
die nach dem 01.07.2025 noch zur BITMARCK (BITMARCK) übermittelt werden?

Seit dem 01.07.2025 nimmt die BITMARCK keine Daten für den Leistungsbereich FAKO für die Knappschaft mehr an.

Diese Daten müssen dann erneut erstellt und an die DAVASO übermittelt werden.

Rechnungs-
begründende
Unterlagen

Was passiert mit den rechnungsbegründenden Unterlagen aus dem
Bereich KRANKENTRANSPORTLEISTUNGEN,
die nach dem 01.07.2025 noch an die KNAPPSCHAFT übermittelt werden?

Die rechnungsbegründenden Unterlagen werden, mit entsprechenden Informationen über die Abweisung und mit Hinweis auf die weiteren Schritte, an den Absender der rechnungsbegründenden Unterlagen zurückgesandt.

Rechnungs-
begründende
Unterlagen

Wohin gehen die rechnungsbegründenden Unterlagen („Papier“) seit dem 01.07.2025?

Postanschrift bei Versand über die Deutsche Post

Knappschaft Bahn See

c/o DAVASO GmbH

04310 Leipzig

Rechnungs-
begründende
Unterlagen

Kostenträgerdatei

Wohin gehen die rechnungsbegründenden Unterlagen („Papier“) seit dem 01.07.2025?

Wann wurde die aktualisierte Kostenträgerdatei auf der Seite des GKV-SV veröffentlicht?

Postanschrift bei Paketpost & private Postdienstleister

Knappschaft Bahn See

c/o DAVASO GmbH

Gärtnerweg 12

04425 Taucha

Die Kostenträgerdatei, die diese Änderungen berücksichtigt wurde am 6. Juni 2025 veröffentlicht.

 

 

Kostenträgerdatei

Was ist die Kostenträgerdatei?

Die Kostenträgerdatei kann als ein elektronisches Adress- und Zuordnungsverzeichnis (Analog der PLZ und der Anschrift im Briefverkehr) der
gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden.

So wird sichergestellt, dass die elektronischen Abrechnungsdaten die zuständige Krankenkasse erreichen.

Kostenträgerdatei

Warum ist die Kostenträgerdatei für den elektronischen Datenaustausch so wichtig?

Durch die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich im laufenden Betrieb immer Veränderungen in den Zuständigkeiten und/oder bei Anschriften.

Die Krankenkassen aktualisieren dann entsprechend die Kostenträgerdateien und veröffentlichen diese.

Gemäß den Regelungen ist die Kostenträgerdatei die einzige zulässige Quelle für die abrechnungsrelevante Übermittlung von elektronischen
Abrechnungsdaten bei den gesetzlichen Krankenkassen.

 

Falsch „adressierte“ elektronische Abrechnungsdaten werden abgewiesen und nicht weiterverarbeitet.

Kostenträgerdatei

Wo finde ich die aktuelle Kostenträgerdatei?

Die aktuelle Kostenträgerdatei der KNAPPSCHAFT finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.

 

www.gkv-datenaustausch.de

 

Dies übernimmt i.d.R. für Sie Ihr Softwareanbieter, Ihre IT- oder Systembetreuung.

Bitte wenden Sie sich an diese.

Kostenträgerdatei

Wie wird die aktuelle Kostenträgerdatei installiert?

Dies übernimmt i.d.R. für Sie Ihr Softwareanbieter, Ihre IT- oder Systembetreuung.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an diese.

 

Zulassungs- und

Erprobungsverfahren

Muss ich erneut das Erprobungsverfahren (Testverfahren) durchlaufen?

Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister ist kein neues Erprobungsverfahren (Testverfahren) notwendig.

Sollten Sie bisher Testdaten übermittelt haben, so können Sie nun – aus Vereinfachungsgründen – ab sofort Echtdaten übermitteln.

 

Zulassung

Erhalte ich eine neue Zulassung zum Echtverfahren?

Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister erhalten Sie keine neue Zulassung zum Echtverfahren.

Der bei der KNAPPSCHAFT vorliegende Status geht auf den Dienstleister über.

 

Zulassung

Testdaten

Muss ich Testdateien schicken?

Nein! Durch den Übergang der elektronischen Abrechnung nach § 302 SGB V auf den neuen Dienstleister müssen keine Testdaten übermittelt werden.

Sollten Sie bisher Testdaten übermittelt haben, so können Sie nun – aus Vereinfachungsgründen – ab sofort Echtdaten übermitteln.

 

Information

Wo finde ich weitere Infos?

Besuchen Sie dazu die Internetpräsenz der KNAPPSCHAFT. Dort haben wir zu vielfältigen Themen rund um den
elektronischen Datenaustausch Informationen bereitgestellt.

Selbstverständlich finden sie dort auch Informationen zum Umstieg auf unseren Dienstleister DAVASO.